Hinweise zur Begutachtung von Anträgen auf Förderung wissenschaftlicher Tagungen

Sehr geehrte Gutachterin,
sehr geehrter Gutachter,

der Vorstand und die Geschäftsstelle der Deutschen Stiftung Friedensforschung (DSF) danken Ihnen für die Bereitschaft, die Förderung wissenschaftlicher Tagungen mit einem Gutachten zu unterstützen. Zu Ihrer Arbeitserleichterung haben wir nachstehende Hinweise zusammengestellt:

1.    Rahmenbedingungen des Begutachtungsverfahrens

Die Stiftung bietet für die Tagungsförderung zwei unterschiedliche Förderformate an:

  • Wissenschaftlicher Workshop mit einem Förderbetrag von bis zu 10 T€
  •  Internationale Fachtagung mit einem Förderbetrag von bis zu 20 T€

Kofinanzierungen sind grundsätzlich möglich, sofern die Stiftung einen hinreichend sichtbaren Anteil an der Förderung des Vorhabens hat.

Die Antragstellung ist nicht an feste Termine gebunden, die Projektanträge sind jedoch in der Regel sechs Monate vor dem Tagungstermin bei der Geschäftsstelle der Stiftung einzureichen.

Als Grundlage für die Antragstellung dienen die Grundsätze für die Förderung wissenschaftlicher Projekte, die Auskunft über die thematischen Förderschwerpunkte und die Förderkriterien der Stiftung geben, und die entsprechenden Leitfäden, die Hinweise zur Gestaltung der Projektanträge geben.

Sämtliche Vorhaben werden einer Begutachtung im Peer-Review-Verfahren unterzogen. Hierfür vergibt die Stiftung in der Regel ein externes Gutachten. Die Geschäftsstelle prüft die Anträge auf formale Kriterien sowie auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen, bevor diese den Gutachterinnen und Gutachtern übersandt werden.

2.    Umfang des Gutachtens und Fristen

Im Interesse einer möglichst zügigen Bearbeitung der Anträge bitten wir Sie nachdrücklich, das Gutachten innerhalb von vier Wochen vorzulegen, sofern nicht vorher eine andere Vereinbarung mit der Geschäftsstelle getroffen wurde. Der Umfang der Gutachten beträgt bei Workshops und internationalen Fachtagungen in der Regel drei bis vier Seiten. Die Ausführlichkeit der Stellungnahme richtet sich nach den Besonderheiten des jeweiligen Vorhabens.

Falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, das Gutachten in der vorgesehenen Frist zu erstellen, bitten wir um unmittelbare Rückmeldung, damit die Geschäftsstelle eine sachdienliche Entscheidung treffen kann. Wenn Sie aus zeitlichen oder inhaltlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Gutachten zu erstellen, wären wir für eine unverzügliche Mitteilung an die Geschäftsstelle dankbar.

Gleiches gilt auch für den Fall der Befangenheit oder Interessenkollision.

3.    Gestaltung des Gutachtens

Ihr Gutachten stellt für den Stiftungsvorstand eine wichtige Entscheidungshilfe dar. Die Beurteilung des Antrags sollte nachvollziehbar begründet werden und ggf. Bezüge zum Antragstext enthalten. Für den Entscheidungsprozess ist es zwingend erforderlich, dass das Gutachten eine eindeutige, aus der Bewertung des Antrags abgeleitete Empfehlung enthält,

  • ob die DSF die wissenschaftliche Tagung fördern soll und
  • welche Bedingungen oder Auflagen an eine Förderung geknüpft werden sollen.

Das Gutachten sollte gleichermaßen auf die Stärken und Schwächen eines Antrags auf Förderung einer wissenschaftlichen Veranstaltung hinweisen und diese gegeneinander abwägen. Die DSF betrachtet die ggf. in die Gutachten aufgenommenen Anregungen und Kritikpunkte zur Forschungskonzeption als wichtigen Beitrag zur Qualitätsverbesserung der eingereichten Vorhaben. Grundlegende Kritikpunkte an der Anlage der Tagungskonzeption ziehen stets eine Ablehnung des beantragten Vorhabens nach sich.

Die Empfehlungen der Gutachten an die Stiftung können sich an folgenden Abstufungen bei der Beschlussfassung des Stiftungsvorstands zu Anträgen auf Förderung wissenschaftlicher Tagungen orientieren:

  • Aufnahme in die Förderung ohne Einschränkungen
    Die wissenschaftliche Tagung wird direkt in die Förderung aufgenommen.
  • Bewilligung mit Auflagen
    Die Stiftung verlangt vor der Freigabe der Fördermittel eine schriftliche Stellungnahme mit Erläuterungen zu den Kritikpunkten und Anregungen im Gutachten.
  • Ablehnung
    Die Förderung des Antrags wird abgelehnt. Es besteht die grundsätzliche und einmalige Möglichkeit, das Tagungsvorhaben in einer überarbeiteten Fassung als Neuantrag nochmal vorzulegen.

Wir bitten Sie zu unserer Arbeitserleichterung, Ihr Gutachten so zu verfassen, dass sich darin keine Hinweise auf den Verfasser/die Verfasserin finden.

Die Entscheidung des Stiftungsvorstands über die Aufnahme einer wissenschaftlichen Tagung in die Förderung hängt außerdem davon ab, in welcher Höhe Fördermittel zur Verfügung stehen und welche Förderpriorität dem jeweiligen Projekt beigemessen wird.

4.    Bewertungsmaßstäbe

Im Interesse einer fairen und auf einheitlichen Bewertungskriterien beruhenden Begutachtung sind bei der Erstellung des Gutachtens die Förderkriterien der Stiftung zu berücksichtigen, wie sie in den „Grundsätzen für die Förderung wissenschaftlicher Projekte“ festgehalten sind. Sie untergliedern sich in grundlegende Kriterien, deren positive Bewertung für eine Aufnahme in die Förderung unabdingbar ist,

  • Wissenschaftliche Relevanz und Originalität:
    Wahrscheinlichkeit neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, Originalität der – ggf. auch interdisziplinär ausgerichteten – Forschungsfragen und/oder des methodischen Zugriffs, Anschlussfähigkeit an aktuelle (internationale) wissenschaftliche Forschungsstränge
  • Qualität des Antrags und des Forschungsdesigns:
    Kohärenz der Tagungskonzeption und des Tagungsaufbaus, Auswahl der Referenten und Referentinnen, Angemessenheit der Arbeits- und Zeitplanung
  • Qualifikation der Antragstellerinnen/der Antragsteller:
    Fachliche Ausgewiesenheit (gemäß Karrierestufe), internationale Sichtbarkeit, einschlägige Vorarbeiten (sofern vorhanden)
  • Relevanz für die wissenschaftliche Politik- und Gesellschaftsberatung:
    Einschlägige (normative) Erkenntnisrelevanz, Bedeutung für aktuelle (internationale) friedenspolitische Diskussionsstränge

sowie in zusätzliche Förderkriterien, die bei gleichwertiger Erfüllung der grundlegenden Kriterien maßgeblich für eine Aufnahme in die Förderung sein können:

  • Generierung von Handlungs- und Orientierungswissen für Praxisakteure:
    Transferpotenzial wissenschaftlicher Erkenntnisse für die friedenspolitische Praxis, Zusammenarbeit (auch in Form von Aktionsforschung)
    z.B. mit NGOs, Friedensdiensten, einschlägigen Organisationen der nationalen und internationalen Friedensförderung und der Entwicklungszusammenarbeit sowie mit lokalen Friedensakteuren; Erstellung von Materialien für die Praxis, z.B. Policy-Papers, oder für Bildungsinstitutionen
  • Nationale und internationale Wissenschaftskooperation:
    Projektbezogene Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen (auch außeruniversitären) Forschungsinstituten und/oder mit Institutionen aus der Untersuchungsregion, aus dem Untersuchungsland
  • Beteiligung und Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern

In Ergänzung zu den Förderkriterien soll das Gutachten auch eine Bewertung der

  • Verhältnismäßigkeit der beantragten Mittel

enthalten. Vorschläge zu Optimierungs- und Einsparmöglichkeiten sind ausdrücklich erwünscht.

5.    Vertraulichkeit beim Umgang mit den Antragsunterlagen und den Gutachten

Bei der Zusendung der Antragsunterlagen gehen wir davon aus, dass Sie die notwendige Vertraulichkeit wahren. Die Geschäftsstelle verwendet Ihr Gutachten ausschließlich für den Zweck der Entscheidungsfindung und ggf. für die Qualitätsverbesserung bei der Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen.

Bei Rückfragen an die Antragstellerin/den Antragsteller wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Die Namen der Gutachterinnen/Gutachter werden weder den Antragstellerinnen und Antragstellern noch anderen Personen außerhalb des Vorstands und der Geschäftsstelle bekannt gegeben. Die Gutachten oder Auszüge aus den Gutachten werden ausschließlich in anonymisierter Form weitergeleitet.

6.    Fachliche Kompetenz des Gutachters/der Gutachterin

Für die Stiftung ist es hilfreich, wenn Sie getrennt von Ihrer gutachterlichen Stellungnahme einige Angaben über Ihre fachliche Kompetenz in Bezug auf das begutachtete Tagungsvorhaben machten.

Für Rückfragen oder Informationen zur Förderung wissenschaftlicher Veranstaltungen durch die DSF steht die Geschäftsstelle der DSF gerne zur Verfügung.

Osnabrück, im Juli 2019