Stiftungsorgane
Die Organe der Deutschen Stiftung Friedensforschung sind der Vorstand und der Stiftungsrat
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, die der Stiftungsrat für einen Zeitraum von drei Jahren ernennt. Er führt die Geschäfte der Stiftung gemäß den Beschlüssen des Stiftungsrats und entscheidet insbesondere über die Verwendung der Stiftungsmittel.
Die Mitglieder des Vorstands wählen aus ihrem Kreisen eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende/einen stellvertretenden Vorsitzenden. Vorsitzender des Vorstand ist Prof. Dr. Ulrich Schneckener, Zentrum für Demokratie- und Friedensforschung (ZeDF) an der Universität Osnabrück.
Zu den amtierenden Mitgliedern des Vorstands
Der Stiftungsrat
Der Stiftungsrat besteht aus 12 Mitgliedern, die durch die Stifterin – vertreten durch den/die Bundesminister/in für Bildung und Forschung – für einen Zeitraum von vier Jahren berufen werden. Ihm gehören satzungsgemäß fünf Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler, vier Vertreterinnen/Vertreter der Bundesregierung sowie drei Mitglieder des Deutschen Bundestages an. Vorsitzender des Stiftungsrats ist Stefan Müller, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung.
Der Stiftungsrat hat die Aufgabe, die grundsätzliche Ausrichtung der Stiftung sowie Rahmenbedingungen der Maßnahmen zur Erfüllung des Stiftungszwecks festzulegen. Er beaufsichtigt ferner die Tätigkeit des Vorstands.