Publikationen
Thorn, Judith (2017): Blogbeitrag, Frauen in der Polizeikomponente der Vereinten Nationen – Entwicklung, Rolle und Herausforderungen. 5.10.2017. Zum Blogeintrag.
Thorn, Judith (2017): Is the Glass Half Full or Half Empty? – Gender and United Nations Police, Franz von Liszt Institute Working Paper 2017/02. Zur Publikation.
Thorn, Judith (2018): United Nations Police Missions and Human Rights Law, in: Alleweldt, Ralf/Fickenscher, Guido (eds), The Police and International Human Rights Law, Cham: Springer, 245–278. Zur Publikation.
Zusammenfassung
Erstmals in seiner Geschichte befasste sich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) am 20. November 2014 in einer Sitzung exklusiv mit Polizeieinsätzen in Friedensmissionen. Im Rahmen dieser auf Initiative Australiens zustande gekommenen Sitzung zum Thema „Peacekeeping operations: the role of policing in peacekeeping and post-conflict peacebuilding“ beriet sich das Gremium mit dem Untergeneralsekretär für Friedensmissionen Hervé Ladsous sowie mit Leitern von Polizeikomponenten der VN. Am Ende der Sitzung beschloss der Sicherheitsrat Resolution 2185 (2014).
Dabei handelt es sich um die erste und bisher einzige Resolution, die sich ausschließlich mit Polizeieinsätzen („policing“) in Friedensoperationen und politischen Missionen befasst.
Dies mag auf den ersten Blick erstaunen, werden Polizeikomponenten doch schon seit den 1960er Jahren in Friedensmissionen eingesetzt. Auch ist die Bedeutung von Polizeikomponenten im Laufe der letzten Jahre stetig gewachsen – sowohl in quantitativer als auch qualitativer Hinsicht: Waren 1990 lediglich 44 zivile Polizisten im Einsatz, stieg die Zahl der eingesetzten Polizisten 2015 insgesamt auf 13122. Diese verteilten sich auf zwölf Missionen, wobei die Größe der Polizeikomponente je nach Mission zwischen 6 und 3165 Personen schwankte. Insgesamt hat die Polizei in Friedensmissionen in den letzten Jahren erhöhte Aufmerksamkeit erlangt.
Die VN bemühen sich gegenwärtig mit Hilfe unterschiedlicher Instrumente um eine Optimierung von Polizeieinsätzen. Im Fokus steht die Entwicklung von strategischen Leitlinien („Strategic Guidance Framework for International Police Peacekeeping [SGF]“), mit deren Ausarbeitung bereits im Jahre 2010 begonnen wurde. Mit diesem Dokument reagieren die VN auf die zunehmende Komplexität von Polizeieinsätzen. Die gesamte Entwicklung bedarf sowohl der wissenschaftlichen Begleitung als auch einer wohlwollend-kritischen Reflexion.
Forschungsvorhaben
Das von der DSF geförderte Forschungsvorhaben „Polizeimissionen der Vereinten Nationen. Völkerrechtliche Grundlagen, Status und Einsatzregeln.“ wird an der Justus-Liebig-Universität Gießen in Kooperation mit dem Leibniz Institut Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung (HSFK) durchgeführt. Auf einen dreifachen Erkenntnisgewinn ausgerichtet sollen (1) die gegenwärtig in Anspruch genommenen völkerrechtlichen Grundlagen des Einsatzes von Polizeikräften im Rahmen von VN-Friedensoperationen identifiziert und bewertet, (2) der Status von Polizeikräften im Rahmen von VN-Friedensoperationen herausgearbeitet sowie (3) die vorhandenen Einsatzregeln bewertet, präzisiert und gegebenenfalls weiterentwickelt werden.
Das Forschungsvorhaben zielt folglich darauf ab, einen systematischen Überblick über die für Polizeieinsätze der VN geltenden völkerrechtlichen Rahmenbedingungen herzustellen. Darauf aufbauend stellen sich zahlreiche Fragen im Hinblick auf die bisherigen, aber auch die zukünftigen Polizeieinsätze im Rahmen der Vereinten Nationen:
• Auf welchen Entwicklungen beruhen Resolution 2185 (2014) und die einschlägigen VN-Politiken?
• Welche Besonderheiten zeichnen die Polizeikomponente in Friedensmissionen der Vereinten Nationen aus?
• Wie unterscheidet sich die „Polizei“ faktisch und rechtlich von dem Militär einerseits und dem zivilen Personal andererseits?
• Hat sich die operative Polizeikomponente als eigenständiger Faktor in Friedensmissionen etabliert?
• Wie wirkt sich dies auf die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen der Polizeikomponente aus?
• Wie unterscheiden sich die Einsatzregeln der Polizeikomponenten von denen für das Militär einerseits und für die zivilen Komponenten andererseits?