Die Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF) wurde im Oktober 2000 durch die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Ministerium für Bildung und Forschung (BMBF), gegründet.
Die Ziele der Stiftungsgründung ergeben sich aus dem Stiftungsgeschäft:
„Die DSF soll das friedliche Zusammenleben der Menschen und Völker fördern. Sie soll mithelfen, Voraussetzungen und Bedingungen dafür zu schaffen, dass Krieg, Armut, Hunger, Unterdrückung verhütet, Menschenrechte gewahrt und die internationalen Beziehungen auf die Grundlage des Rechts gestellt werden. Sie soll ferner mithelfen, dass die natürlichen Lebensgrundlagen und ihre Entwicklungsmöglichkeiten sowohl genutzt als auch für kommende Generationen erhalten werden.“
Rechtsstatus und Stiftungszweck
Die DSF ist eine kapitalgedeckte und als gemeinnützig anerkannte Stiftung bürgerlichen Rechts. Ihre Gründung erfolgte mit dem Zweck,
„die Friedensforschung ihrer außen- und sicherheitspolitischen Bedeutung gemäß insbesondere in Deutschland dauerhaft zu stärken und zu ihrer politischen und finanziellen Unabhängigkeit beizutragen.“ (§2 der Satzung)
Die DSF ist eine Einrichtung der Forschungsförderung im Bereich der Friedens- und Konfliktforschung. Der Stiftungszweck wird satzungsgemäß durch folgende Aufgabenstellungen erfüllt:
- Förderung und Initiierung wissenschaftlicher Vorhaben
- Durchführung nationaler und internationaler wissenschaftlicher Konferenzen
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Förderung wissenschaftlicher Vernetzungen und die Vermittlung von Forschungsergebnissen in die Praxis und Öffentlichkeit
Die Stiftung führt keine eigenen wissenschaftlichen Untersuchungen durch.
Stiftungsorgane
Die Organe der Deutschen Stiftung Friedensforschung sind der Vorstand und der Stiftungsrat.
Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, die der Stiftungsrat für einen Zeitraum von drei Jahren ernennt. Er führt die Geschäfte der Stiftung gemäß den Beschlüssen des Stiftungsrats und entscheidet insbesondere über die Verwendung der Stiftungsmittel.
Die Mitglieder des Vorstands wählen aus ihren Kreisen eine*n Vorsitzende*n und eine*n stellvertretende*n Vorsitzende*n. Vorsitzender des Vorstands ist Professor Dr. Ulrich Schneckener, Zentrum für Demokratie- und Friedensforschung (ZeDF) an der Universität Osnabrück.
Der Stiftungsrat besteht aus zwölf Mitgliedern, die durch die Stifterin – vertreten durch den*die Bundesminister*in für Bildung und Forschung – für einen Zeitraum von vier Jahren berufen werden. Ihm gehören satzungsgemäß fünf Wissenschaftler*innen, vier Vertreter*innen der Bundesregierung sowie drei Mitglieder des Deutschen Bundestages an. Vorsitzender des Stiftungsrats ist Stefan Müller, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung.
Der Stiftungsrat hat die Aufgabe, die grundsätzliche Ausrichtung der Stiftung sowie Rahmenbedingungen der Maßnahmen zur Erfüllung des Stiftungszwecks festzulegen. Er beaufsichtigt ferner die Tätigkeit des Vorstands.
Der Wissenschaftliche Beirat berät die Stiftungsorgane bei der Gestaltung der Förderprogramme sowie der eigenen wissenschaftlichen Veranstaltungen in den Bereichen Forschung und Vermittlung. Er unterstützt die Arbeit der DSF ferner mit Gutachten und Evaluierungen. Er hat bis zu 15 Mitglieder.
Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats ist Prof. Dr. Heike Krieger.
Sitz der Stiftung
Die DSF hat ihren Sitz in der Friedensstadt Osnabrück. Die Geschäftsstelle der DSF befindet sich im historischen Steinwerk Ledenhof.