Die Stiftungsorgane treffen ihre Förderentscheidungen auf der Grundlage externer Fachgutachten (Peer Review-Verfahren). Diese sind die maßgebliche Grundlage für alle Entscheidungen. Die Stiftung stellt den Gutachter*innen eine Orientierungshilfe für die Erstellung ihrer Gutachten zur Verfügung. Diese Hilfen finden Sie in unserem Downloadbereich.
Das Begutachtungsverfahren folgt dem Prinzip der strikten Vertraulichkeit. Die Stiftung macht jedoch gleichzeitig ihre Entscheidungsprozesse so transparent wie möglich. Aus diesem Grund werden die Fachgutachten den Antragsteller*innen in einer anonymisierten Fassung zur Verfügung gestellt. Die Stiftung behält sich aufgrund des Vertraulichkeitsprinzips vor, die Gutachten auszugsweise oder in voller Länge weiterzuleiten.
Hierfür gelten folgende Regeln:
- Alle Anträge auf Förderung ab 10.000 Euro durchlaufen ein obligatorisches Begutachtungsverfahren.
- Die Anträge auf Förderung von Forschungsprojekten werden von mindestens zwei externen Gutachter*innen beurteilt. Bei abweichenden Förderempfehlungen holt die Stiftung eine dritte Stellungnahme ein.
- Für Anträge auf Förderung von Vernetzungsprojekten gibt die DSF i.d.R. ein Fachgutachten in Auftrag.
- Bei Beträgen unter 10.000 Euro kann der Vorstand ohne externe Begutachtung entscheiden. (In Einzelfällen kann es im Nachgang zu einem Evaluierungsverfahren kommen.)
- Anträge aus dem Kreise der Mitglieder des Stiftungsrats und des Vorstandes unterliegen einer obligatorischen Drittbegutachtung. Beim Vorstand bezieht sich dies auch auf Anträge aus den eigenen Institutionen.