Forschungsinnovation // Netzwerkbildung // Wissenstransfer
Förderimpulse für die Friedens- und Konfliktforschung
Die Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF) ist eine unabhängige Einrichtung der Forschungsförderung für die Friedens- und Konfliktforschung in Deutschland. Sie unterstützt wissenschaftliche Projekte zu thematisch relevanten Problemstellungen in disziplinären und interdisziplinären Forschungskontexten.
Im Förderkonzept erläutert die Stiftung unter den Leitbegriffen Forschungsinnovation, Netzwerkbildung und Wissenstransfer ihre strategischen Förderziele. Sie legt die einzelnen Förderbereiche und -formate fest und bestimmt die Bewertungskriterien, die dem Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren zugrunde liegen.
Strategische Zielsetzung der Förderung
Die Stiftung versteht sich als Anstoßgeberin für die Weiterentwicklung des Forschungsfeldes, indem sie insbesondere thematisch und methodisch originelle Forschungsvorhaben fördert. Hierdurch sollen sowohl die Innovationsfähigkeit der Friedens- und Konfliktforschung als auch die Kooperationsmöglichkeiten mit angrenzenden Forschungsgebieten und mit der internationalen Forschung gestärkt werden.
Die DSF betrachtet den Wissenstransfer als integralen Bestandteil ihrer Förderangebote. Sie unterstützt auf vielfältige Weise den Dialog der Friedens- und Konfliktforschung mit Politik und Gesellschaft.
Die Stiftung richtet ihre Förderangebote an den spezifischen Bedingungen des Forschungsfeldes aus. Dem Förderkonzept liegen folgende strategischen Ziele zugrunde:
- Die DSF gibt Impulse für die strukturelle und inhaltliche Weiterentwicklung der Friedens- und Konfliktforschung.
- Sie stiftet mit ihren Förderangeboten dazu an, originelle Forschungsideen zu entwickeln, disziplinäre Grenzen zu überschreiten und Wissensbestände für politisches und gesellschaftliches Handeln nutzbar zu machen.
- Die Stiftung öffnet Räume für vernetztes wissenschaftliches Arbeiten in Forschung und Lehre. Sie fördert die interdisziplinäre Zusammenarbeit und die Forschungskooperation auf nationaler, europäischer und globaler Ebene.
- Sie setzt auf eine nachhaltige Wirkung ihrer Förderung, weshalb sie der Unterstützung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine zentrale Bedeutung beimisst.
- Die DSF fördert die Chancengleichheit und den reflexiven Umgang mit Fragen von Diversität und Pluralität in der Friedens- und Konfliktforschung.
- Als Vermittlerin im Austausch zwischen Wissenschaft, Politik und Gesellschaft leistet die DSF durch ihre Förderung und eigene Initiativen einen Beitrag zum Wissenstransfer.
Förderbereiche
Für Antragstellungen bietet das Förderkonzept im Anschluss an die strategischen Ziele der DSF drei Förderbereiche mit unterschiedlichen Schwerpunkten an:
Förderbereich 1: Forschungsprojekte
Im Förderbereich 1 können Mittel für originelle Forschungsvorhaben beantragt werden, die sich mit relevanten Themenstellungen und Forschungsperspektiven für die Friedens- und Konfliktforschung befassen. Die Ausschreibung ist thematisch offen und bietet für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterschiedlicher Karrierestufen, Fachdisziplinen und Spezialisierungen eine Chance, ihre Forschungsideen zu verwirklichen.
Förderbereich 2: Vernetzung und Wissenstransfer
Im Förderbereich 2 unterstützt die DSF wissenschaftliche Projekte aus dem Forschungsfeld, die sich der internationalen und interdisziplinären Zusammenarbeit, der Vernetzung und dem Wissenstransfer widmen. Das Förderangebot ist ebenfalls thematisch offen und schafft Räume für kreative Projektideen.
Förderbereich 3: Thematische Förderlinie
Im Förderbereich 3 setzt die Stiftung mit Ausschreibungen jeweils einen spezifischen thematischen Rahmen. Sie gibt damit Anstöße für die Friedens- und Konfliktforschung, neue Forschungsfelder zu erschließen, bestehende Forschungsschwerpunkte weiterzuentwickeln und interdisziplinäre Formen der Zusammenarbeit aufzubauen.
Die Förderbereiche sind komplementär zueinander, d. h. eine Förderung schließt eine Antragstellung im anderen Bereich nicht aus. Der Stiftungsrat der DSF legt für die Förderbereiche jährliche Förderbudgets fest.
Förderbereich 1: Forschungsprojekte
Das Förderangebot hat das Ziel, innovativ angelegte Forschungsvorhaben zu initiieren und exploratives Forschen zu ermöglichen. Originalität und Innovation kann hierbei in verschiedene Richtungen gedacht werden: in der Erschließung neuer Forschungsthemen und -perspektiven oder der Erprobung und Fortentwicklung von Forschungsmethoden, aber auch als Synthese von Wissensbeständen in einem Themenfeld oder als gezielte Ausrichtung der Forschungskonzeption auf anwendungsbezogene Fragen.
Die DSF bietet in diesem Förderbereich zwei Formate an:
- Profilprojekt mit einer Regellaufzeit von 30 Monaten und einem Fördervolumen von bis zu 150 T€
- Pilotprojekt mit einer Regellaufzeit von 12 Monaten und einem Fördervolumen von bis zu 50 T€
Für Profilprojekte eröffnet die DSF das zusätzliche Angebot, im Förderzeitraum projektbezogene Kooperations-, Vernetzungs- und Transferprojekte zu entwickeln und hierfür eine Nachbewilligung von Fördermitteln zu beantragen.
Anträge auf Förderung von Forschungsprojekten sind an feste Termine gebunden.
Förderbereich 2: Vernetzung und Wissenstransfer
Die Angebote des Förderbereichs 2 zielen auf (Tagungs-)Projekte, mit denen insbesondere neue Forschungsperspektiven und -kooperationen entwickelt oder Netzwerke in Forschung und Lehre aufgebaut und erweitert werden. Die Projektformate sollen vor allem die internationale und/oder interdisziplinäre Zusammenarbeit unterstützen.
Darüber hinaus fördert die DSF Vorhaben des Wissenstransfers, die mit kreativen Ideen Erkenntnisse der Friedens- und Konfliktforschung für ein Fachpublikum außerhalb der akademischen Forschung oder für ein breiteres Publikum aufbereiten. Gefördert werden sowohl Projekte, die einen Informations- und Beratungsbedarf ansprechen, als auch Vorhaben, die einen Dialogprozess zwischen Wissenschaft, Politik und Gesellschaft anstoßen.
Im Förderbereich 2 bietet die Stiftung folgende vier Formate an:
- Forschungsnetzwerk mit einer Regellaufzeit von 24 Monaten und einem Fördervolumen von bis zu 25 T€
- Internationale Fachtagung mit einem Fördervolumen von bis zu 20 T€
- Vernetzungsprojekt mit einem Fördervolumen bis zu 10 T€
- Transferprojekt mit einem Fördervolumen bis zu 10 T€
Bei Transferprojekten mit hervorgehobener Bedeutung für die Friedens- und Konfliktforschung kann in Absprache mit der DSF eine höhere Fördersumme beantragt werden.
Anträge auf Förderung von Projekten der Vernetzung und des Wissenstransfers können fortlaufend eingereicht werden.
Förderbereich 3: Thematische Förderlinie
Im Unterschied zu den anderen beiden Förderbereichen gibt die Stiftung im Förderbereich 3 gezielte thematische Impulse zu einem ausgewählten Forschungsfeld im Bereich der Friedens- und Konfliktforschung vor. Sie schreibt diese Förderlinie in einem gesonderten Rahmen aus. Hiermit verfolgt die DSF folgende Ziele:
- Eine Impulswirkung, um Forschungskontexte zu perspektivisch wichtigen Themenfeldern der Friedens- und Konfliktforschung zu entwickeln.
- Die Stärkung der fächerübergreifenden Forschungszusammenarbeit und die Bildung von Schnittstellen mit Forschungsfeldern, die an die Friedens- und Konfliktforschung angrenzen.
- Eine Unterstützung für Vorhaben, die nationale und/oder internationale Forschungskooperationen auf- oder ausbauen.
- Die Initiierung von Forschungsvorhaben, die ein hohes Potenzial für den Wissenstransfer in die Politik und Gesellschaft haben.
- Die eingereichten Projekte sollen sich vorzugsweise mit zentralen Problemstellungen des neuen oder weiter zu entwickelnden Forschungsgebietes auseinandersetzen und diese aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten. Mit dieser Zielrichtung fördert die Stiftung ausdrücklich auch Forschungssynthesen, die bestehende (interdisziplinäre) Wissensbestände zusammenführen, weitere Forschungsbedarfe ermitteln und praxisrelevantes Handlungswissen generieren.
- Die DSF schließt jede thematische Förderlinie mit einer Fachtagung ab, auf der die Ergebnisse der geförderten Projekte im Kontext der internationalen Forschung präsentiert und weiterführende Forschungsperspektiven diskutiert werden.
- Die DSF legt die Förderformate in Verbindung mit der jeweils ausgewählten Themenstellung fest. Sie umfassen in jedem Fall größere Forschungs- und Kooperationsprojekte.
- Sofern die thematischen Ausschreibungen keine spezifischen Anforderungen für die Antragstellung vorsehen, gelten die Förderkriterien des Förderkonzepts der DSF.
- Die Stiftung legt für die thematische Förderung gesonderte Antragsfristen fest. Die Ausschreibung erstreckt sich in der Regel über zwei Antragstermine.
Kriterien der Förderung
Maßgeblich für die Bewertung der Projektanträge im Begutachtungs- und Entscheidungsverfahren sind die Förderkriterien der DSF, die sich in Kernkriterien und spezifischere Zusatzkriterien unterteilen:
Die Kernkriterien definieren die grundlegenden qualitativen Anforderungen der Stiftung an die Projektanträge. Ihre Erfüllung ist Voraussetzung für eine positive Förderentscheidung der DSF:
- Wissenschaftliche Relevanz
Erkenntnisrelevanz für die Friedens- und Konfliktforschung, Originalität und Schlüssigkeit der Fragestellung, Einordnung in den Forschungsstand, Potenzial für neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Anschlussfähigkeit an wissenschaftliche Forschungsstränge - Qualität des Forschungsdesigns
Kohärenz der theoretischen und methodischen Fundierung der Forschungskonzeption, Angemessenheit der gewählten Forschungsmethoden und -techniken, Eignung der Vergleichs- und Validierungsverfahren, Umsetzbarkeit der Arbeits- und Zeitplanung, Publikationskonzept und Plausibilität der Budgetplanung - Fachliche Qualifikation des Antragstellers/der Antragstellerin/des Projektteams
Thematische und methodische Sachkenntnis, Forschungserfahrung und einschlägige Vorarbeiten (gemäß Karrierestufe), internationale Vernetzung und Sprachkompetenz - Potenzial für den Wissenstransfer in Politik und Gesellschaft
Bedeutung für aktuelle friedens- und sicherheitspolitische Fragen, Generierung von Handlungs- und Orientierungswissen, Bestimmung wichtiger Zielgruppen für den Wissenstransfer, Ideen für Transferformate und die begleitende Ergebnisverwertung (digital, Print etc.)
Die Zusatzkriterien verweisen auf weitere grundlegende Ziele der Förderung. Ihre Berücksichtigung hat Einfluss auf die Gesamtbewertung des Vorhabens.
- Förderung junger Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen
Einbindung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, projektbezogene Möglichkeiten für Qualifizierung und Vernetzung, sowie Beteiligung am Wissenstransfer - Forschungskooperationen
Projektbezogene nationale und internationale Forschungskooperationen, Zusammenarbeit mit lokalen wissenschaftlichen Einrichtungen in der Untersuchungsregion sowie Auf- und Ausbau von Forschungsnetzwerken - Interdisziplinarität
Bearbeitung des Forschungsthemas aus unterschiedlichen fachdisziplinären Perspektiven, Aufbau einer interdisziplinären Forschungskooperation, Vernetzung des Projektes mit interdisziplinären Forschungskontexten - Diversität
Berücksichtigung von Fragen der Diversität, Einbeziehung theoretisch-methodischer Konzepte der Diversitätsforschung
Die DSF setzt grundsätzlich voraus, dass sich sämtliche eingereichten Forschungsvorhaben angemessen mit forschungsethischen Gesichtspunkten auseinandersetzen und diese bei der Durchführung beachten.
Begutachtungsverfahren
Bei der Begutachtung setzt die DSF auf Peer-Review-Verfahren, die sich an hohen Qualitätsstandards der Forschungsförderung orientieren.
Sie beauftragt externe Fachgutachter und Fachgutachterinnen damit, die beantragten Vorhaben gemäß den von der Stiftung definierten Qualitätskriterien zu beurteilen.
Sämtliche Projektanträge ab einer Fördersumme von 10 T€ durchlaufen ein obligatorisches Begutachtungsverfahren.
Für die Förderbereiche sind folgende Begutachtungen vorgesehen:
- Für Anträge auf Förderung von Forschungsprojekten holt die DSF mindestens zwei Fachgutachten ein. Bei deutlich voneinander abweichenden Förderempfehlungen vergibt sie ein Drittgutachten.
- Für Anträge auf Förderung von Vernetzungsprojekten gibt die Stiftung in der Regel ein Fachgutachten in Auftrag.
Bei Förderbeträgen unter 10 T€ kann der Vorstand der DSF ohne eine externe Begutachtung entscheiden. In Einzelfällen können geförderte Projekte einer nachlaufendenden Evaluierung unterzogen werden.
Anträge auf Förderung von Forschungsprojekten, die von Mitgliedern des Stiftungsvorstands und des Stiftungsrats eingereicht werden (Eigenanträge), unterliegen einer obligatorischen Drittbegutachtung. Bei den Mitgliedern des Vorstands gilt dies auch für alle Anträge auf Förderung von Forschungsprojekten, die aus den eigenen Institutionen stammen.
Die Fachgutachten sind eine maßgebliche Grundlage für die Förderentscheidungen der Stiftung. Über eine Aufnahme in die Förderung entscheidet der Vorstand der DSF nach der Prüfung aller relevanten Bewertungskriterien.
Die DSF sieht das Begutachtungsverfahren zudem als eine Chance zur weiteren Qualifizierung der Forschungsprojekte an. Im Fall der Ablehnung eines Förderantrags eröffnet sie die Möglichkeit, eine überarbeitete Fassung des Forschungsvorhabens einmalig als Neuantrag wieder einzureichen.
Die Stiftung strebt eine größtmögliche Transparenz ihrer Förderentscheidungen an. Die Antragsteller und Antragstellerinnen erhalten die Gutachten nach Abschluss des Entscheidungsverfahrens in einer anonymisierten Fassung.
Antragstellung
Die DSF stellt für die Antragstellung Leitfäden zu den einzelnen Förderformaten zur Verfügung. Hierin finden sich Hinweise zu den Anforderungen an die Förderformate, zur grundsätzlichen Ausgestaltung der Anträge, zu den Einreichungsfristen und zu den Bewertungskriterien. Die Leitfäden sind auf der Internetseite der DSF zugänglich.
Weitere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle der DSF in Osnabrück.