Hinweise zur Begutachtung von Anträgen auf Förderung von Vernetzungs- und Transferprojekten

Sehr geehrte Gutachterin,
sehr geehrter Gutachter,

der Vorstand und die Geschäftsstelle der Deutschen Stiftung Friedensforschung (DSF) danken Ihnen für die Bereitschaft, die Förderung wissenschaftlicher Transfer- und Vernetzungsprojekte mit einem Gutachten zu unterstützen. Zu Ihrer Arbeitserleichterung haben wir nachstehende Hinweise zusammengestellt:

1.    Rahmenbedingungen des Begutachtungsverfahrens

Die Stiftung bietet in diesem Segment zwei unterschiedliche Förderformate an:

  • Vernetzungsprojekt mit einem Förderbetrag von bis zu 10 T€
  • Transferprojekt mit einem Förderbetrag von bis zu 5 T€

Kofinanzierungen sind grundsätzlich möglich, sofern die Stiftung einen hinreichend sichtbaren Anteil an der Förderung des Vorhabens hat.

Die Antragstellung ist nicht an feste Termine gebunden, die Projektanträge sind jedoch in der Regel sechs Monate vor dem Termin der Durchführung bei der Geschäftsstelle der Stiftung einzureichen. In begründeten Ausnahmefällen werden auch Anträge mit einer kürzeren Frist angenommen.

Als Grundlage für die Antragstellung dienen die Grundsätze für die Förderung wissenschaftlicher Projekte, die Auskunft über die thematischen Förderschwerpunkte und die Förderkriterien der Stiftung geben, und die entsprechenden Leitfäden, die Hinweise zur Gestaltung der Projektanträge geben.

Im Fall einer Begutachtung im Peer-Review-Verfahren vergibt die Stiftung ein externes Gutachten.

Die Geschäftsstelle prüft die Anträge auf formale Kriterien sowie auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen, bevor diese den Gutachterinnen und Gutachtern zugesendet werden.

2.    Umfang des Gutachtens und Fristen

Im Interesse einer möglichst zügigen Bearbeitung der Anträge bitten wir Sie nachdrücklich, das Gutachten innerhalb von vier Wochen vorzulegen, sofern nicht vorher eine andere Vereinbarung mit der Geschäftsstelle getroffen wurde. Der Umfang der Gutachten beträgt bei Vernetzungs- und Transferprojekten in der Regel zwei bis drei Seiten. Die Ausführlichkeit der Stellungnahme richtet sich nach den Besonderheiten des jeweiligen Vorhabens.

Falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, das Gutachten in der vorgesehenen Frist zu erstellen, bitten wir um eine möglichst umgehende Rückmeldung, damit die Geschäftsstelle eine sachdienliche Entscheidung treffen kann. Wenn Sie aus zeitlichen oder inhaltlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Gutachten zu erstellen, wären wir für eine unverzügliche Mitteilung an die Geschäftsstelle dankbar.

Gleiches gilt auch für den Fall der Befangenheit oder Interessenkollision.

3.    Gestaltung des Gutachtens

Ihr Gutachten stellt für den Stiftungsvorstand eine wichtige Entscheidungshilfe dar. Die Beurteilung des Antrags sollte nachvollziehbar begründet werden und ggf. Bezüge zum Antragstext enthalten. Für den Entscheidungsprozess ist es zwingend erforderlich, dass das Gutachten eine eindeutige, aus der Bewertung des Antrags abgeleitete Empfehlung enthält,

  • ob die DSF das Vernetzungs-/Transferprojekt fördern soll und
  • welche Bedingungen oder Auflagen an eine Förderung geknüpft werden sollen.

Das Gutachten sollte gleichermaßen auf die Stärken und Schwächen eines Antrags auf Förderung eines Vernetzungs-/Transferprojektes hinweisen und diese gegeneinander abwägen. Die DSF betrachtet die ggf. in die Gutachten aufgenommenen Anregungen und Kritikpunkte zur Projektkonzeption als wichtigen Beitrag zur Qualitätsverbesserung der eingereichten Vorhaben.

Grundlegende Kritikpunkte an der Anlage der Projektkonzeption ziehen stets eine Ablehnung des beantragten Vorhabens nach sich.

Die Empfehlungen der Gutachten an die Stiftung können sich an folgenden Abstufungen bei der Beschlussfassung des Stiftungsvorstands zu Anträgen auf Förderung von Vernetzungs- und Transferprojekten orientieren:

  • Aufnahme in die Förderung ohne Einschränkungen
    Das Vernetzungs- und Transferprojekt wird direkt in die Förderung aufgenommen.
  • Bewilligung mit Auflagen
    Die Stiftung verlangt vor der Freigabe der Fördermittel eine schriftliche Stellungnahme mit Erläuterungen zu den Kritikpunkten und Anregungen im Gutachten.
  • Ablehnung
    Die Förderung des Antrags wird abgelehnt. Es besteht die grundsätzliche und einmalige Möglichkeit, das Vernetzungs- und Transferprojekt in einer überarbeiteten Fassung als Neuantrag wiedervorzulegen

Wir bitten Sie zu unserer Arbeitserleichterung, Ihr Gutachten so zu verfassen, dass sich darin keine Hinweise auf die Verfasserin/den Verfasser finden.

Die Entscheidung des Stiftungsvorstands über die Aufnahme eines Vernetzungs- und Transferprojektes in die Förderung hängt außerdem davon ab, in welcher Höhe Fördermittel zur Verfügung stehen und welche Förderpriorität dem jeweiligen Projekt beigemessen wird.

4.    Bewertungsmaßstäbe

Im Interesse einer fairen und auf einheitlichen Bewertungskriterien beruhenden Begutachtung sind bei der Erstellung des Gutachtens die Förderkriterien der Stiftung zu berücksichtigen, wie sie in den „Grundsätzen für die Förderung wissenschaftlicher Projekte“ festgehalten sind. Sie untergliedern sich in grundlegende Kriterien, deren positive Bewertung für eine Aufnahme in die Förderung unabdingbar ist, 

  • Wissenschaftliche Relevanz und Originalität:
    Hinreichende Einbindung der Friedens- und Konfliktforschung, Originalität des Vernetzungs-/ Transfervorhabens, Wahrscheinlichkeit neuer Impulse für die Vernetzung/den Transfer in die Praxis und Öffentlichkeit
  • Qualität des Antrags und des Forschungsdesigns:
    Kohärenz der Projektkonzeption/des Tagungsaufbaus, Auswahl der Referentinnen und Referenten, Angemessenheit der Arbeits- und Zeitplanung
  • Qualifikation der Antragstellerin/des Antragstellers
    Fachliche Ausgewiesenheit (gemäß Karrierestufe), internationale Sichtbarkeit, einschlägige Vorarbeiten/Erfahrungen (sofern vorhanden)
  • Relevanz für die wissenschaftliche Politik- und Gesellschaftsberatung:
    Bedeutung für aktuelle (internationale) friedenspolitische Diskussionsstränge, klare Bestimmung der Zielgruppen, öffentliche Sichtbarkeit, erwartete Folgewirkungen

sowie in zusätzliche Förderkriterien, die bei gleichwertiger Erfüllung der grundlegenden Kriterien maßgeblich für eine Aufnahme in die Förderung sein können:

  • Generierung von Handlungs- und Orientierungswissen für
    Praxisakteure:

    Transferpotenzial wissenschaftlicher Erkenntnisse für die friedenspolitische Praxis, Zusammenarbeit (auch in Form von Aktionsforschung)
    z.B. mit NGOs, Friedensdiensten, einschlägigen Organisationen der nationalen und internationalen Friedensförderung und der Entwicklungszusammenarbeit sowie mit lokalen Friedensakteuren; Erstellung von Materialien für die Praxis, z.B. Policy-Papers, oder für Bildungsinstitutionen
  • Nationale und internationale Wissenschaftskooperation:
    Projektbezogene Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen (auch außeruniversitären) Forschungsinstituten und/oder mit Institu­tionen aus der Untersuchungsregion, aus dem Untersuchungsland
  • Beteiligung und Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern

In Ergänzung zu den Förderkriterien soll das Gutachten auch eine Bewertung der

  • Verhältnismäßigkeit der beantragten Mittel

enthalten. Vorschläge zu Optimierungs- und Einsparmöglichkeiten sind ausdrücklich erwünscht.

Aufgrund der sehr unterschiedlichen Projekttypen bei Vernetzung und Transfer sind die Förderkriterien unter Umständen anders zu gewichten. Wir bitten darum, dies bei Ihrer Begutachtung angemessen zu berücksichtigen.

5.    Vertraulichkeit beim Umgang mit den Antragsunterlagen und den Gutachten

Bei der Zusendung der Antragsunterlagen gehen wir davon aus, dass Sie die notwendige Vertraulichkeit wahren. Die Geschäftsstelle verwendet Ihr Gutachten ausschließlich für den Zweck der Entscheidungsfindung und ggf. für die Qualitätsverbesserung bei der Förderung der wissenschaftlichen Projekte.

Bei Rückfragen an die Antragstellerin/den Antragsteller wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.

Die Namen der Gutachterinnen/Gutachter werden weder den Antragstellerinnen und Antragstellern noch anderen Personen außerhalb des Vorstands und der Geschäftsstelle der DSF bekannt gegeben. Die Gutachten oder Auszüge aus den Gutachten werden ausschließlich in anonymisierter Form weitergeleitet.

6.    Fachliche Kompetenz des Gutachters/der Gutachterin

Für die Stiftung ist es hilfreich, wenn Sie (getrennt von Ihrer gutachterlichen Stellungnahme) einige Angaben über Ihre fachliche Kompetenz in Bezug auf das begutachtete Projekt machten.

Für Rückfragen oder Informationen zur Förderung von Vernetzungs- und Transferprojekten durch die DSF steht die Geschäftsstelle der DSF gerne zur Verfügung.

Osnabrück, im Juli 2019