Hinweise zur Begutachtung von Anträgen auf Förderung von Forschungsprojekten

Sehr geehrte Gutachterin,
sehr geehrter Gutachter,

der Vorstand und die Geschäftsstelle der Deutschen Stiftung Friedensforschung (DSF) danken Ihnen für Ihre Bereitschaft, die Forschungsprojektförderung mit einem Gutachten zu unterstützen. Zu Ihrer Arbeitserleichterung haben wir nachstehende Hinweise zusammengestellt:

1.    Rahmenbedingungen des Begutachtungsverfahrens

Die Stiftung bietet für die Projektförderung drei unterschiedliche Förderformate an:

  • Standardprojekt mit einem Förderzeitraum von bis zu 24 Monaten und einem Förderbetrag von bis zu 110 T€
  • Pilotstudien mit einem Förderzeitraum von bis zu 12 Monaten und einem Förderbetrag von bis zu 25 T€

Die Antragstellung ist an feste Einreichungstermine gebunden (02. Mai/ 01. November).

Als Grundlage für die Antragstellung dienen die Grundsätze für die Förderung wissenschaftlicher Projekte, die Auskunft über die thematischen Förderschwerpunkte und die Förderkriterien der Stiftung geben, und die entsprechenden Leitfäden, die Hinweise zur Gestaltung der Projektanträge geben.

Sämtliche Vorhaben werden einer Begutachtung im Peer-Review-Verfahren unterzogen. Hierfür vergibt die Stiftung in der Regel zwei externe Gutachten. Bei abweichenden Förderempfehlungen holt die Stiftung eine dritte Stellungnahme ein. Die Geschäftsstelle prüft die Anträge auf formale Kriterien sowie auf Schlüssigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen, bevor diese den Gutachterinnen und Gutachtern zugesendet werden.

2.    Umfang des Gutachtens und Fristen

Im Interesse einer möglichst zügigen Bearbeitung der Anträge bitten wir Sie nachdrücklich, das Gutachten innerhalb von vier Wochen vorzulegen, sofern nicht vorher eine andere Vereinbarung mit der Geschäftsstelle getroffen wurde. Der Umfang der Gutachten beträgt bei Standard- und Post-doc-Projekten in der Regel drei bis fünf Seiten, bei Pilotstudien zwei bis drei Seiten. Die Ausführlichkeit der Stellungnahme richtet sich nach den Besonderheiten des jeweiligen Vorhabens.

Falls es Ihnen nicht möglich sein sollte, das Gutachten in der vorgesehenen Frist zu erstellen, bitten wir um unmittelbare Rückmeldung, damit die Geschäftsstelle eine sachdienliche Entscheidung treffen kann. Wenn Sie aus zeitlichen oder inhaltlichen Gründen nicht in der Lage sind, das Gutachten zu erstellen, wären wir für eine unverzügliche Mitteilung an die Geschäftsstelle dankbar.

Gleiches gilt auch für den Fall der Befangenheit oder Interessenkollision.

3.    Gestaltung des Gutachtens

Ihr Gutachten stellt für den Stiftungsvorstand eine wichtige Entscheidungshilfe dar. Die Beurteilung des Antrags sollte nachvollziehbar begründet werden und ggf. Bezüge zum Antragstext enthalten. Für den Entscheidungsprozess ist es zwingend erforderlich, dass das Gutachten eine eindeutige, aus der Bewertung des Antrags abgeleitete Empfehlung enthält,

  • ob die Stiftung das Projekt fördern oder ablehnen soll und
  • welche Bedingungen oder Auflagen an eine Förderung geknüpft werden sollen.

Das Gutachten sollte gleichermaßen auf die Stärken und Schwächen eines Antrags auf Projektförderung hinweisen und diese gegeneinander abwägen. Die Stiftung betrachtet die ggf. in die Gutachten aufgenommenen Anregungen und Kritikpunkte zur Forschungskonzeption als wichtigen Beitrag zur Qualitätsverbesserung der eingereichten Vorhaben.

Die Option einer Nachqualifizierung im laufenden Verfahren wird nur bei Standardprojekten und Post-Doc Projekten, nicht aber bei Pilotstudien eröffnet. Eine Nachqualifizierung ist zudem nur dann möglich, wenn der Nachbesserungs– und Erläuterungsbedarf nicht die zentralen Komponenten des Forschungsdesigns betrifft. Fundamentale Kritikpunkte an der Forschungskonzeption führen in der Regel zu einer Ablehnung eines Antrags. Die Empfehlungen der Gutachten an die Stiftung können sich an folgenden Abstufungen bei der Beschlussfassung des Stiftungsvorstands zu Anträgen auf Projektförderung orientieren:

  • Aufnahme in die Förderung ohne Einschränkungen
    Das Forschungsvorhaben wird direkt in die Förderung aufgenommen.
  • Bewilligung mit Auflagen
    Die Stiftung verlangt vor der Freigabe der Fördermittel eine schriftliche Stellungnahme zu den Kritikpunkten und Anregungen in den Gutachten.
  • Nachqualifizierung mit abschließender Begutachtung
    Die Stiftung verlangt eine Nachqualifizierung des Antrags gemäß den Kritikpunkten der Fachgutachten. Die schriftliche Stellungnahme der Antragstellerinnen/Antragsteller wird den Fachgutachterinnen/Fachgutachtern für eine abschließende Beurteilung vorgelegt. Dies gilt für Standardprojekte und Post-Doc Projekte.
  • Ablehnung
    Die Förderung des Antrags wird abgelehnt. Es besteht die grundsätzliche und einmalige Möglichkeit, das Forschungsvorhaben in einer überarbeiteten Fassung als Neuantrag wiedervorzulegen.

Wir bitten Sie zu unserer Arbeitserleichterung, Ihr Gutachten so zu verfassen, dass sich darin keine Hinweise auf die Verfasserin/den Verfasser finden.

Die Entscheidung des Stiftungsvorstands über die Aufnahme eines Forschungsvorhabens in die Förderung hängt außerdem davon ab, in welcher Höhe Fördermittel zur Verfügung stehen und welche Förderpriorität dem jeweiligen Projekt beigemessen wird.

4.    Bewertungsmaßstäbe

Im Interesse einer fairen und auf einheitlichen Bewertungskriterien beruhenden Begutachtung sind bei der Erstellung des Gutachtens die Förderkriterien der Stiftung zu berücksichtigen, wie sie in den „Grundsätzen für die Förderung wissenschaftlicher Projekte“ festgehalten sind. Sie untergliedern sich in grundlegende Kriterien, deren positive Bewertung für eine Aufnahme in die Förderung unabdingbar ist,

  • Wissenschaftliche Relevanz und Originalität:
    Wahrscheinlichkeit neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, Originalität der – ggf. auch interdisziplinär ausgerichteten – Forschungsfragen und/oder des methodischen Zugriffs, Anschlussfähigkeit an aktuelle (internationale) wissenschaftliche Forschungsstränge
  • Qualität des Antrags und des Forschungsdesigns:
    Theoretische und methodische Begründung der Forschungskonzeption, Auswahl geeigneter Forschungsmethoden und -techniken, Validierung der Ergebnisse, Angemessenheit der Arbeits- und Zeitplanung
  • Qualifikation der Antragstellerin/des Antragstellers
    Fachliche Ausgewiesenheit (gemäß Karrierestufe), internationale Sichtbarkeit, einschlägige Vorarbeiten (sofern vorhanden)
  • Relevanz für die wissenschaftliche Politik- und Gesellschaftsberatung:
    Einschlägige (normative) Erkenntnisrelevanz, Bedeutung für aktuelle (internationale) friedenspolitische Diskussionsstränge

sowie in zusätzliche Förderkriterien, die bei gleichwertiger Erfüllung der grundlegenden Kriterien maßgeblich für eine Aufnahme in die Förderung sein können:

  • Generierung von Handlungs- und Orientierungswissen für Praxisakteure:
    Transferpotenzial wissenschaftlicher Erkenntnisse für die friedenspolitische Praxis, Zusammenarbeit (auch in Form von Aktionsforschung)
    z.B. mit NGOs, Friedensdiensten, einschlägigen Organisationen der nationalen und internationalen Friedensförderung und der Entwicklungszusammenarbeit sowie mit lokalen Friedensakteuren; Erstellung von Materialien für die Praxis, z.B. Policy-Papers, oder für Bildungsinstitutionen
  • Nationale und internationale Wissenschaftskooperation:
    Projektbezogene Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen (auch außeruniversitären) Forschungsinstituten und/oder mit Institutionen aus der Untersuchungsregion, aus dem Untersuchungsland
  • Beteiligung und Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern

In Ergänzung zu den Förderkriterien soll das Gutachten auch eine Bewertung der

  • Verhältnismäßigkeit der beantragten Mittel

enthalten. Vorschläge zu Optimierungs- und Einsparmöglichkeiten sind ausdrücklich erwünscht.
Bei der Begutachtung von Pilotstudien bitten wir darum zu beachten, dass diese Projekte einen stärker explorativen Charakter haben. Dies sollte bei den Bewertungsmaßstäben angemessen berücksichtigt werden.

5.    Vertraulichkeit beim Umgang mit den Antragsunterlagen und den Gutachten

Bei der Zusendung der Antragsunterlagen gehen wir davon aus, dass Sie die notwendige Vertraulichkeit wahren. Die Geschäftsstelle verwendet Ihr Gutachten ausschließlich für den Zweck der Entscheidungsfindung in der Forschungsprojektförderung.
Bei Rückfragen an den Antragsteller/die Antragstellerin wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle.
Die Namen der Gutachterinnen/Gutachter werden weder den Antragstellern und Antragstellerinnen noch anderen Personen außerhalb des Vorstands und der Geschäftsstelle der DSF bekannt gegeben. Die Gutachten oder Auszüge aus den Gutachten werden nur in anonymisierter Form weitergeleitet.

6.    Fachliche Kompetenz des Gutachters/der Gutachterin

Für die Stiftung ist es hilfreich, wenn Sie getrennt von Ihrer gutachterlichen Stellungnahme einige Angaben über Ihre fachliche Kompetenz in Bezug auf das begutachtete Forschungsvorhaben machten.

7.    Abschlussbegutachtung nach Beendigung der Förderung

Nach Abschluss eines geförderten Forschungsvorhabens wird sich die Stiftung erneut an Sie wenden und um eine kurze Stellungnahme zu den vorgelegten Ergebnissen bitten (Abschlussgutachten). Hierfür werden Ihnen die Antragsunterlagen, die Gutachten und die Abschlussberichte der Projektnehmerinnen/Projektnehmer zur Verfügung gestellt.

Für Rückfragen oder Informationen zur Forschungsprojektförderung der DSF steht die Geschäftsstelle der DSF gerne zur Verfügung.

Osnabrück, im Juli 2019