Symposium on „Terrorism as a Challenge for National and International Law“
Projektleitung: Prof. Dr. Rüdiger Wolfrum, Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law
Laufzeit: 24. Januar 2003
Projektleitung: Prof. Dr. Rüdiger Wolfrum, Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law
Laufzeit: 24. Januar 2003
Terrorism as a Challenge for National and International Law. Security versus Liberty? Hrsg. von Christian Walter, Silja Vöneky, Volker Röben, Frank Schorkopf. Berlin u.a.: Springer-Verlag 2004.
Obwohl Terrorismus sicherlich kein neues Phänomen ist, so haben doch die Anschläge des 11. Septembers 2001 zu einem sicherheitspolitischen Paradigmenwechsel geführt. Neben der Symbolik der Ziele, ihrer Medienpräsens und den sehr hohen finanziellen und menschlichen Opfern, ist es vor allem die staatliche Reaktion auf diese Angriffe, die sich grundsätzlich von Früherem unterscheidet. Der Einsatz von Waffengewalt seitens der USA und Großbritanniens, die Ausrufung des Bündnisfalls durch die NATO, die Einführung verschärfter Gesetzgebung in einer Vielzahl von Staaten, sowie die verstärkte internationale Zusammenarbeit in regionalen und universellen Organisationen weisen darauf hin, daß Staaten Handlungs- und Regelungsbedarf sehen.
Bisherige Regelungen im nationalen Recht und auf Ebene des Völkerrechts werden offenbar als nicht länger hinreichend angesehen, um der Bedrohung Herr zu werden. Besonders der internationale Einsatz staatlicher Waffengewalt als Folge und mit Absicht der Bekämpfung terroristischer Akte ist ohne Präzedenzfall. Darin liegt eine Vermischung der bis dato nationalem Recht zugeordneten Strafverfolgung mit den völkerrechtlichen Regeln des Gewaltverbots und des Selbstverteidigungsrechts. Zusätzlich stehen die zum Teil drastisch verschärften nationalen Sicherheitsbestimmungen in einem Spannungsverhältnis zu nationalen und internationalen Grundrechtsstandards.
1. Konzeption:
Die Privatisierung von Gewalt durch den internationalen Terrorismus und die Reaktion der Staaten führen zu einer gewissen Auflösung der Grenzen zwischen Völkerrecht und nationalem öffentlichen Recht. Die Tagung versucht sich diesem Problem wie folgt zu nähern:
Dieser Konflikt soll in einer rechtsvergleichenden Betrachtung herausgearbeitet werden, die die unterschiedlichen soziokulturellen Traditionen sichtbar macht, und auf folgende Bereiche näher eingeht:
Hinsichtlich der Anwendung militärischer Gewalt ist ein ähnlicher Interessenwechsel vom Staatsinteresse an territorialer Unversehrtheit nach Art. 2 Ziff. 4 SVN zugunsten einer weiteren Auslegung des Selbstverteidigungsrechts nach Art. 51 SVN absehbar. Hierbei ist besonders zu untersuchen:
2. Ablauf
Die Rechtsvergleichung im nationalen Teil des Symposiums setzt eine genaue Kenntnis der Rechtsentwicklung in mehreren Ländern voraus, die besondere Erfahrung mit der Bekämpfung von Terrorismus besitzen. Daher werden Länderberichte erstellt, die die Rechtslage vor und nach den Anschlägen darlegen. Ausgewählt wurden: Deutschland, Europäische Union, Frankreich, Großbritannien, Indien/Pakistan, Israel, Italien, Japan, Russland, Spanien, ausgewählte Staaten Südamerikas, Türkei und die USA.
Die Länderberichte werden von Mitarbeitern des MPI sowie ausländischen Wissenschaftlern erstellt und den Teilnehmern vor der Tagung ausreichend früh zugänglich gemacht. Sie werden anschließend im Tagungsband mit den Referaten veröffentlicht. Die Referate werden von jüngeren Wissenschaftlern des MPI gehalten, und von namhaften Professoren des Völkerrechts kommentiert.