The International Criminal Court after the 2010 Review Conference
Prof. Dr. G. Werle, HU Berlin und Prof. Dr. A. Zimmermann, Universität Potsdam
15. – 16. Oktober 2010
Prof. Dr. G. Werle, HU Berlin und Prof. Dr. A. Zimmermann, Universität Potsdam
15. – 16. Oktober 2010
Zimmermann, Andreas (2012): Amending the Amendment Provision of the Rome Statute: The Kampala Compromise in the Crime of Aggression and the Law of Treaties. In: Journal of International Criminal Justice 10 (1), 209-227. Zur Publikation.
Die Entwicklung des Völkerstrafrechts ist durch die Errichtung des Internationalen Strafgerichtshof 2002 nicht zu einem Abschluss gekommen. Die Review Conference, die Anfang Juni 2010 in Kampala stattfand, wurde auf den Weg gebracht, um zum einen das Verbrechen der Aggression im Statut zu definieren, und zum anderen die Strafbarkeit des Einsatzes bestimmter verbotener Waffen auf nicht-internationale bewaffnete Konflikte zu erstrecken.
Obwohl bereits im ursprünglichen Statut das Verbrechen der Aggression als Straftatbestand angelegt gewesen war, hatten sich die Vertragsstaaten auf der Gründungskonferenz weder auf eine Definition des Verbrechens der Aggression einigen können, noch auf die vorzusehende Rolle des Sicherheitsrates. Dabei ist der Aggressionstatbestand von herausragender Bedeutung, ist es doch schließlich dessen Zweck, die Gewaltanwendung als solche auf internationaler Ebene zu pönalisieren und damit einen Schritt zur Konfliktvermeidung zu leisten.
Zudem war in Rom aus politischen Gründen davon abgesehen worden, in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten die Strafbarkeit gewisser verbotener Waffen im Statut niederzulegen, im Gegensatz zur Strafbarkeit in internationalen bewaffneten Konflikten. Hier sollte es in Kampala zu einer Angleichung kommen, da eine grundsätzliche Unterscheidung zwischen den Konfliktformen auf humanitärvölkerrechtlicher Ebene heute nicht mehr angemessen erscheint.
Auf dem eintägigen Workshop wird ein international besetzter Teilnehmerkreis die Ergebnisse der Konferenz in Kampala in Bezug auf die beiden Aspekte bewerten. Insbesondere wird es darum gehen, die Rolle des Strafgerichtshofs im Gesamtsystem kollektiver Friedenssicherung zu würdigen. Der Termin nach dem erfolgreichen Verlauf der Konferenz bietet die Möglichkeit einer vertieften wissenschaftlichen Analyse.