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Auf dem Bild ist das Logo der Stiftung in klein abgebildet. Das Besitzverbot für biologische Waffen – eine Norm des Völkergewohnheitsrechts

Projektleiterin: Dr. Una Jakob, Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung
Projekttyp: Post-Doc Projekt
Fördersumme: 127 Tsd. Euro
Projektlaufzeit: 30 Monate

Das Besitzverbot für biologische Waffen – eine Norm des Völkergewohnheitsrechts

Projektleiterin: Dr. Una Jakob, Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung
Projekttyp: Post-Doc Projekt
Fördersumme: 127 Tsd. Euro
Projektlaufzeit: 30 Monate

Zusammenfassung

Wie viele abrüstungspolitische Vertragswerke befindet sich auch das Biowaffen-Übereinkommen (BWÜ), das den Besitz biologischer Waffen verbietet, in einer Krise. Diese schränkt die Handlungsfähigkeit der Mitgliedsstaaten ein und reduziert die Effektivität der vertraglich verankerten Biowaffenkontrolle. Gleichzeitig könnten biotechnologische und politische Entwicklungen dazu beitragen, dass die Norm gegen den Biowaffenbesitz langfristig schwächer wird und das Interesse an biologischen Waffen steigt. Um die biologische Abrüstung zu erhalten und zu stärken, muss daher auch nach Optionen jenseits des BWÜ und des internationalen Vertragsrechts gesucht werden. Dazu soll das Projekt beitragen, indem es erforscht, ob das Völkergewohnheitsrecht Stärkungsmöglichkeiten für die Bio­waffenkontrolle bereithält, genauer: ob es eine völkergewohnheitsrechtliche Norm gegen den Besitz biologischer Waffen gibt.

Hierfür wird in einem induktiven Vorgehen die Staatenpraxis bezüglich des Biowaffen­be­sitzes systematisch erhoben und dokumentiert, und es wird unter anderem mittels einer computergestützten qualitativen Inhaltsanalyse untersucht, ob eine begleitende Rechtsüberzeugung (opinio juris) identifiziert werden kann. Indem es das Besitzverbot für Biowaffen aus der Perspektive des Völkergewohnheitsrechts betrachtet, bearbeitet das Projekt eine Lücke der biologischen Rüstungskontrollforschung. Es leistet zudem einen empiri­schen Beitrag zum aktuellen völkerrechtswissenschaftlichen Diskurs um die Frage, wie Völkerge­wohnheitsrecht festgestellt werden kann, sowie zur Frage seiner politischen Relevanz. Erkenntnisse werden zu den Fragen erwartet:

  • ob von einer völkergewohn­heitsrechtlichen Norm gegen den Biowaffenbesitz auszugehen ist,
  • ob die Existenz einer solchen Norm zur Stärkung der Biowaffenkontrolle beitragen kann und
  • ob allgemeiner das Völkergewohn­heitsrecht als politi­sches Instrument Stärkungsmöglichkeiten für die multilaterale Rüstungs­kontrolle bietet.

Link zur Projekthomepage. 

Abstract

Like many other disarmament agreements, the Biological Weapons Convention (BWC) is in crisis. This limits the scope for action for member states and reduces the effectiveness of treaty-based biological weapons control. At the same time, various biotechnological and political developments could in the long term contribute to a weakening of the norm against bioweapons possession and to a growing interest in biological weapons. To maintain and strengthen biological disarmament, it is therefore necessary to identify options also beyond the BWC and international treaty law. The project aims to contribute to such research by analyzing whether customary international law holds opportunities to strengthen biological weapons control – or, more precisely: whether a customary norm exists against the possession of biological weapons.

To achieve this, the existing state practice regarding biological weapons possession will be systematically analysed and documented. Using inter alia computer-based qualitative content analysis, it will also be explored whether a pertinent opinion juris can be identified. By addressing the prohibition of biological weapons from a customary law perspective, the project fills a gap in biological disarmament research. It also contributes empirical insights to the international legal discourse on the determination of customary rules and to the debate about the political relevance of customary international law. The project is expected to yield insights regarding the following questions:

  • whether there exists a customary norm regarding the possession of biological weapons,
  • whether such a norm could contribute to strengthening biological weapons control and, more generally,
  • whether customary international law provides opportunities to strengthen multilateral arms control.

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