Erhöhung der Fördersummen

Den Löwenanteil der Kosten eines Forschungsprojektes nehmen mitunter die Personalkosten ein. Diese machen bis zu 90 Prozent der Gesamtkosten aus. Die Konzeption muss im Vorfeld zwischen den einzelnen Budgets austariert werden. Dies hatte erhebliche Auswirkungen auf die Dauer und die Möglichkeiten der wissenschaftlichen Projekte: Die Laufzeiten der Projekte wurden verringert, oder sogar notwendige Feldforschungsaufenthalte gestrichen.

Die Deutsche Stiftung Friedensforschung (DSF) legte im Oktober 2013 Höchstbeträge für die Fördersummen fest. Seitdem sind bereits einige Erhöhungen im Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) erfolgt. Durch die Stiftung wurde jedoch bisher keine Anpassung vorgenommen. Die gestiegenen Personalkosten der letzten Jahre sollen nun aufgefangen werden. Dies wird Auswirkungen auf die kommende Antragsrunde haben: Ab dem 2. Mai 2019 werden die Maximalbeträge der Fördersummen für Standard- und Pilotprojekte erhöht:

  • Pilotstudien mit einer Fördersumme von maximal 25 Tsd. Euro bei einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten und
  • Standardprojekte mit einer Fördersumme von maximal 110 Tsd. Euro bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten.

Im Zuge der Erhöhung stehen der DSF ab 2019 nicht mehr 650 Tsd. Euro, sondern sogar 720 Tsd. Euro für die Förderung zur Verfügung. Darüber hinaus hat der Stiftungsrat beschlossen regelmäßig die Angemessenheit der Förderhöchstbeträge zu prüfen.