Drei Post-Doc Projekte in die Förderung der DSF aufgenommen
Die Forschungsvorhaben im Bereich Post-Doc werden mit einem finanziellen Volumen von bis zu 150 Tsd. Euro und einer Laufzeit von maximal 30 Monaten gefördert. Das Ziel der Post-Doc Projekte liegt darin, wissenschaftliche Nachwuchskräfte zu qualifizieren und den Projektnehmer*innen den Raum zu lassen ein eigenes Projekt durchzuführen. Denn gerade in der Phase nach der Promotion soll die Möglichkeit eröffnet werden, eigene Forschungsmittel einzuwerben und sich für die weitere akademische Karriere zu qualifizieren. Auf diese Weise können die Wissenschaftler*innen sich eine Reputation aufbauen. Weitere Informationen zur Antragsstellung finden sie in der entsprechenden Kategorie.
DAS BESITZVERBOT FÜR BIOLOGISCHE WAFFEN – EINE NORM DES VÖLKERGEWOHNHEITSRECHTS
Das Biowaffen-Übereinkommen (BWÜ), das den Besitz biologischer Waffen verbietet, steckt wie viele abrüstungspolitische Vertragswerke in einer Krise und verfügt deshalb nur über eine begrenzte politische Wirkmächtigkeit. Gleichzeitig erlangen biotechnologische Entwicklungen eine immense Dynamik, die das Interesse an Biowaffen steigern könnte und eigentlich eine Weiterentwicklung des BWÜ erforderlich macht – was aber politisch auf absehbare Zeit nicht umsetzbar sein dürfte. Dr. Una Becker-Jakob, HSFK, befasst sich deshalb mit der wissenschaftlich innovativen Fragestellung, ob sich die Biowaffenkontrolle jenseits des BWÜ über das Völkergewohnheitsrecht stärken lässt.
Ausgehend von einer empirischen Erhebung über die Staatenpraxis zum Besitz von Biowaffen analysiert Jakob, ob sich auch eine begleitende Rechtsauffassung identifizieren lässt. Sofern sich hieraus eine völkergewohnheitsrechtliche Norm gegen den Besitz biologischer Waffen ableiten lässt, stellt sich die Frage, wie diese Norm beziehungsweise das Völkergewohnheitsrecht insgesamt als ein politisches Instrument zur Stärkung der multilateralen Rüstungskontrolle genutzt werden kann.
Weitere Informationen zu diesem Projekt erhalten Sie hier über das Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung, Frankfurt a.M. und Dr. Una Jakob.
A PUBLIC PEACE PROCESS? DISCLOSING COOPERATION IN PEACE NEGOTIATIONS IN COLOMBIA AND NORTHERN IRELAND
Friedensverhandlungen zwischen den Konfliktparteien werden in der Regel hinter verschlossenen Türen und ohne Einbindung der Öffentlichkeit geführt. Die bisherige Forschung hat die negativen Auswirkungen dieses Vorgehens auf den Verhandlungsprozess deutlich gemacht. Dr. Joana Amaral geht in ihrem Projekt der Forschungsfrage nach, warum die Kooperation der Parteien bei Friedensverhandlungen teilweise vor der Öffentlichkeit geheim gehalten wird und teilweise nicht. Diese unterschiedlichen Vorgehensweisen sollen am Beispiel zweier Fallstudien, den Friedensverhandlungen in Kolumbien zwischen der Regierung und Guerillaorganisation FARC sowie dem Friedensabkommen in Nordirland, untersucht werden.
Amaral wählt hiermit einen neuen Forschungsansatz, der weniger den Aushandlungsprozess in den Mittelpunkt stellt, sondern, wie sich die Verhandlungen auf die politischen Beziehungen auswirken und wie die Veränderungen öffentlich zugänglich werden. Hierdurch sollen neue Erkenntnisse gewonnen werden, wie in Mediationsprozessen eine Balance zwischen der Notwendigkeit zur Vertraulichkeit und der Transparenz durch öffentliche Informationen gefunden werden kann.
Weitere Informationen zu diesem Projekt erhalten Sie hier über das Zentrum für Konfliktforschung der Universität Marburg und Dr. Joana Amaral.
Forced Displacement in Africa –The Stakeholders and Politics of Migration Governance
Der 32. Gipfel der Afrikanischen Union in Addis Abeba fasste im Februar 2019 den Beschluss, das laufende Jahr den „Geflüchteten, Zurückkehrenden und Binnenvertriebenen“ zu widmen. Doch wie gehen die Staaten Afrikas mit Fragen der Migration um? Der aktuelle Forschungstand zu diesem Thema weist große Lücken auf.
Dr. Franzisca Zanker, Arnold-Bergstraesser-Institut für kulturwissenschaftliche Forschung e.V. in Freiburg, verknüpft in ihrem Forschungsprojekt Ansätze der Migrations- und Konfliktforschung, um die „Migrationsgovernance“ in vier Staaten in Sub-Sahara Afrika vergleichend zu untersuchen. Mit dem Südsudan und Zimbabwe sowie Uganda und Südafrika wählte sie jeweils zwei Entsende- und Aufnahmeländer aus. Hier wird sie in enger Zusammenarbeit mit lokalen Wissenschaftler*innen agieren. Gemeinsam wird untersucht, welche unterschiedlichen politischen Interessen und gesellschaftlichen Diskurse im Kontext der Migration identifiziert werden können. Das Forschungsprojekt will Erkenntnisse gewinnen, welche Konflikte mit der Migrationsgovernance verbunden sind und wie diese präventiv eingedämmt werden können.
Weitere Informationen zu diesem Projekt erhalten Sie hier über das Arnold-Bergstraesser-Institut für kulturwissenschaftliche Forschung e.V. und Dr. Zanker.