Peace through Law: The Role of the United Nations International Law Commission – A Colloquy on the Occasion of its Sixtieth Anniversary
Forschungseinrichtung: Humboldt-Universität zu Berlin
Zeitraum: 11. Juli 2008
Forschungseinrichtung: Humboldt-Universität zu Berlin
Zeitraum: 11. Juli 2008
Nolte, Georg (Hrsg) (2009): Peace through International Law. The Role of the International Law Commission. A Colloquium at the Occasion of its Sixtieth Anniversary. Beiträge zum ausländischen und öffentlichen Recht und Völkerrecht. Springer-Verlag, Berlin-Heidelberg. 197 S. Zur Publikation.
Die Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen (ILC) begeht in diesem Jahr 2008 den sechzigsten Jahrestag ihrer Gründung. Sie ist eine der wichtigen Institutionalisierungen des Peace through Law-Gedankens auf universeller Ebene. Sie hat die Aufgabe, die Kodifizierung und die Fortentwicklung des Völkerrechts durch die Vereinten Nationen vorzubereiten und festzustellen. Im Laufe ihrer sechzigjährigen Geschichte hat sie sich vielen Bereichen des Völkerrechts gewidmet und dabei wichtige Ergebnisse erzielt. Zu nennen sind hierbei insbesondere die Seerechtskonventionen der fünfziger Jahre, die Diplomaten- und Konsularrechtskonventionen von 1961 und 1963, die Wiener Konventionen über das Recht der Verträge von 1969 und 1986, die Konventionen über Staatennachfolge von 1978, über die Gemeinsame Nutzung von Gewässern von 1997, über Staatenimmunität von 2004, die Artikel über die Staatenverantwortlichkeit von 2001 und der Bericht über die Fragmentierung des Völkerrechts von 2006.
Obwohl die ILC ein Produkt des Peace-through-Law-Gedankens ist, tritt ihre Friedensfunktion bei der täglichen Arbeit und insbesondere bei scheinbar technisch-juristischen Fragestellungen in den Hintergrund des Bewusstseins der unmittelbar Beteiligten und der beobachtenden Fachwelt. Dabei liegt es auf der Hand, dass auch relativ technische Gebiete eine eminente friedenspolitische Funktion haben können. Ob ein Staatsoberhaupt im Ausland wegen des Verdachts, völkerrechtliche Verbrechen begangen zu haben, verhaftet werden darf, kann auch eine Frage von Krieg und Frieden sein. Wieweit terroristische Akte einem Staat zugerechnet werden können und dieser damit zum Objekt von Gegenmaßnahmen gemacht werden kann, ist nicht nur eine technische Frage der Staatenverantwortlichkeit, sondern bedarf auch der Berücksichtigung friedenspolitischer bzw. friedenswissenschaftlicher Gesichtspunkte. Welche Regeln für die Nutzung gemeinsamer natürlicher Ressourcen gelten, dürfte direkten Einfluss auf die Friedlichkeit der Zusammenarbeit mancher Staaten haben.