Bewilligungsgrundsätze für Bewirtungskosten bei Arbeitstagungen und Internationalen wissenschaftlichen Konferenzen
Die Stiftung bewilligt Zuschüsse zu den Bewirtungskosten, die im Rahmen der Förderung von Arbeitstagungen und Internationalen wissenschaftlichen Konferenzen sowie von Tagungsformaten im Rahmen der Forschungsprojektförderung entstehen.
Die Zuschüsse berechnen sich nach folgenden Kriterien und Sätzen:
A. WISSENSCHAFTLICHE ARBEITSTAGUNGEN (WORKSHOPS)
1. Die Stiftung übernimmt Zuschüsse zu den Bewirtungskosten bei geschlossenen Arbeitstagungen (Workshop-Charakter) für
a. Referent*innen
b. Moderator*innen
c. an der unmittelbaren Organisation Beteiligte (z.B. studentische Assistenzkräfte)
d. Teilnehmer*innen, sofern diese in angemessener Zahl gezielt eingeladen werden, um das Tagungsziel zu verwirklichen (z.B. Diskutanten, Doktoranden, Studierende)
2. Für Wissenschaftliche Arbeitstagungen können pro Tag folgende Zuschüsse zu den Bewirtungskosten beantragt werden:
a. Bei einer Mahlzeit (halber Tag)
max. 15 Euro pro Person und Tag (Restaurant)
max. 20 Euro pro Person und Tag (Catering in Konferenzräumen)
zusätzlich: max. 5 Euro pro Person und Tag für Konferenzgetränke
b. Bei zwei Mahlzeiten (ganzer Tag):
max. 30 Euro pro Person und Tag (Restaurant)
max. 40 Euro pro Person und Tag (Catering in Konferenzräumen)
max. 35 Euro pro Person und Tag (Restaurant/Catering)
zusätzlich: max. 10 Euro pro Person und Tag für Konferenzgetränke
c. Die Stiftung kann verlangen, dass Teilnehmer*innen ohne aktive Rolle gem. A.1.a-c einen Eigenbeitrag leisten.
d. Bei öffentlich zugänglichen Arbeitstagungen ist die Übernahme von Bewirtungskosten für andere Teilnehmer*innen ausgeschlossen.
3. Für Wissenschaftliche Arbeitstagungen, die für einen erweiterten Kreis an Teilnehmer*innen geöffnet oder öffentlich zugänglich gemacht werden, bewilligt die Stiftung nur Zuschüsse zu den Bewirtungskosten für den unter A.1.a-c festgelegten Personenkreis.
B. INTERNATIONALE WISSENSCHAFTLICHE TAGUNGEN
1. Die Stiftung übernimmt Zuschüsse zu den Bewirtungskosten bei Internationalen wissenschaftlichen Tagungen für
a. Referent*innen
b. Moderator*innen
c. an der unmittelbaren Organisation Beteiligte (z.B. studentische Assistenzkräfte)
2. Für Internationale wissenschaftliche Tagungen können pro Tag folgende Zuschüsse zu den Bewirtungskosten beantragt werden:
a. Bei einer Mahlzeit (halber Tag)
max. 15 Euro pro Person und Tag (Restaurant)
max. 20 Euro pro Person und Tag (Catering in Konferenzräumen)
zusätzlich: max. 5 Euro pro Person und Tag für Konferenzgetränke
b. Bei zwei Mahlzeiten (ganzer Tag):
max. 30 Euro pro Person und Tag (Restaurant)
max. 40 Euro pro Person und Tag (Catering in Konferenzräumen)
max. 35 Euro pro Person und Tag (Restaurant/Catering)
zusätzlich: max. 10 Euro pro Person und Tag für Konferenzgetränke
c. Alternativ kann für einen ausgewählten Konferenztag ein abendliches
Conference Dinner beantragt werden. Hierfür bewilligt die Stiftung max. 35 Euro pro Person.
3. Bei Internationalen wissenschaftlichen Arbeitstagungen, die für einen erweiterten Kreis an Teilnehmer*innen geöffnet oder öffentlich zugänglich gemacht werden, bewilligt die Stiftung nur Zuschüsse zu den Bewirtungskosten für den unter B.1.a-c festgelegten Personenkreis.
Beschlossen durch den Vorstand der Deutschen Stiftung Friedensforschung am 24. April 2017.