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Auf dem Bild ist das Logo der Stiftung in klein abgebildet.Arms Control Approaches to Nanotechnology – The Contribution of Public International Law

Projektleiter: Prof. Dr. Thilo Marauhn M. Phil., Franz von Liszt Institute for International and Comparative Law, Faculty of Law, Justus-Liebig-University Gießen
Projektbearbeitung: Rafael Lima Asche
Projekttyp: Pilotstudie
Fördersumme: 40 Tsd. Euro
Laufzeit: 12 Monate

Arms Control Approaches to Nanotechnology – The Contribution of Public International Law

Projektleiter: Prof. Dr. Thilo Marauhn M. Phil., Franz von Liszt Institute for International and Comparative Law, Faculty of Law, Justus-Liebig-University Gießen
Projektbearbeitung: Rafael Lima Asche
Projekttyp: Pilotstudie
Fördersumme: 40 Tsd. Euro
Laufzeit: 12 Monate

Zusammenfassung

Gegenständlich bezieht sich Nanotechnologie auf Materialien, die kleiner als 100 Nanometer sind. Es ist aber nicht nur die Größe, welche die Nanotechnologie für die unterschiedlichsten Fachrichtungen interessant macht. Vielmehr lösen unterhalb einer Größe von etwa 50
Nanometern quantenphysikalische Gesetze die klassischen physikalischen Gesetze ab. So nützlich Nanotechnologie für den zivilen Sektor ist, so sehr interessiert zugleich ihre militärische Anwendung. Aus der Perspektive der Rüstungskontrolle ist Nanotechnologie intrinsisch dual use, also sowohl zivil als auch militärisch nutzbar. Friedlich kann die pharmazeutisch-therapeutische Nutzung von Nanotechnologie sein, militärisch ihre Verwendung zur Entwicklung futuristisch anmutender Kampfanzüge für Soldaten.

Die militärische Nutzung von Rechtsfragen wirft zahlreiche völkerrechtliche Fragen auf. In der Pilotstudie adressieren wir solche der Rüstungskontrolle. Erfassen geltende völkerrechtliche Instrumente, darunter das Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und
Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen von 1972 oder das Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen von 1993, auch nanotechnologische Entwicklungen oder bedarf es eines neuen Vertrages, um diese Technologie sicherheitspolitisch einzuhegen? Beispiele für die militärische Nutzung von Nanotechnologie sind die Entwicklung genmanipulierter Viren, Proteine oder DNA. Denkbar wäre es auch, dass Materialien, die bislang nicht als Waffe qualifiziert wurden, durch nanotechnologische Modifikationen zu Waffen umgestaltet werden. Ein einschlägiges Beispiel ist Gold, das prima facie und für sich genommen nicht von einem der beiden genannten
Übereinkommen erfasst wird; nanotechnologisch bearbeitet können allerdings kleinste Goldpartikel Schäden verursachen und gegebenenfalls als Waffe verwendet werden.

Die Pilotstudie will Lücken im geltenden Rüstungskontrollrecht identifizieren und der Frage nachgehen, ob die völkerrechtliche Einhegung von Nanotechnologie neue Verträge erfordert. Dabei interessieren auch die Querverbindung zum humanitären Völkerrecht und der Blick auf die Mittel und Methoden der Kriegführung.

Abstract

Nanotechnology refers to the creation of technology and the manipulation of matter on the nano-scale, generally between 1 and 100 nanometer or the billionth of a meter. This new technology affects many different disciplines, such as biology, medicine and chemistry. Even though the biggest share of research conducted in these matters is performed by the civilian sector, there likewise appears to be growing interest and development in its military application, which arises from the intrinsic dual use nature of nanotechnology. That phenomenon can be exemplified by its use in the pharmaceutical sector (peaceful means), or for the development of a futuristic battle suit for soldiers (belligerent means).
One of the most prominent legal issues brought about by nanotechnology is that it can be used for the development of new types of weapons (the so-called nanoweapons). This leads us to investigate the potential regulatory problems regarding nanotechnology, that is, we should examine if current international conventions are adequate to deal with this emerging technology, or if there is a need for adoption of specific treaties to frame its military use. In this sense, we will examine possible applications in the framework of existing arms control conventions, namely the Biological Weapons Convention and the Chemical Weapons Convention for, respectively, biological and chemical weapons. Examples of such nanoweapons would be the development of genetically engineered viruses, proteins or DNA. Besides, another way in which this can take place is via the weaponization of substances that are generally not regarded as weapons as such, but due to nanotechnology can be transformed into weapons. A pertinent example is gold, which on its own is not considered as a substance under the annexes of the Chemical Weapons Convention, but through the miniaturization of gold particles through nanotechnology, it is capable of being manipulated to cause damage, that is, it can be used as a weapon.
After identifying the legal loopholes that might exist in current arms control instruments and examining the potential need for new instruments, we will also address international humanitarian law regarding the use of nanoweapons in armed conflicts. Thus, we will consider the legality of such weapons and whether they comply with the principles of international humanitarian law

Preventive Arms Control for Small and Very Small Armed Aircraft and Missile...Footprints, motives, perceptions and new directions. Tracing experiences of...
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