Publikationen
Reschke, Brigitte (2008): Post-Conflict: Wiederherstellung von Staatlichkeit. Völkerrechtliche Aspekte der Friedenssicherung im Irak. In: Völkerrecht, Europarecht, Staatsrecht. Hrsg. Von Stefan Ulrich Pieper und Volker Epping. Band 41. Zur Publikation.
Epping, Volker (2008): Völkerrechtliche Aspekte der Wiederherstellung von Staatlichkeit in Nachkonfliktgesellschaften. In: Die Friedens-Warte 83, 25-43. Zur Publikation.
Epping, Volker; Heintze, Hans-Joachim (Hrsg.) (2007): Wiederherstellung staatlicher Strukturen in Nach-Konflikt-Situationen. Theoretische Fragen und Fallstudien. Berlin: BWV. Zur Publikation.
Wirth, Kerstin (2007): Kosovo am Vorabend der Statusentscheidung: Überlegungen zur rechtlichen Begründung und Durchsetzung der Unabhängigkeit. In: Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 67 (4), 1065-1106. Zur Publikation.
Heintze, Hans-Joachim (2007): Do Non-State Actors Challenge International Humanitarian Law? In: Wolff Heintschel von Heinegg/Volker Epping (Hrsg.): International Humanitarian Law Facing New Challenges. Symposium in Honour of Knut Ipsen,. Berlin: Springer, 163-170. Zur Publikation.
Heintze, Hans-Joachim (2007): Double or Treble Human Rights Protection? The Interplay of OSCE Standards with Other Systems of Norms. In: OSCE Yearbook 2006. Baden-Baden Nomos, 237-250. Zur Publikation.
Heintze, Hans-Joachim (2007): Völkerrechtliche Aspekte der Wiederherstellung der Rule of Law in Nachkriegsgesellschaften. In: Wiederherstellung staatlicher Strukturen in Nach-Konflikt-Situationen. Hrsg. von Volker Epping und Hans-Joachim Heintze. Bochumer Schriften zur Friedenssicherung und zum humanitären Völkerrecht Band 55. Berlin: Berlin-Verlag, 25-44. Zur Publikation.
Quénivet, Noëlle (2007): The United Nations’ Legal Obligations in Terms of Rule of Law in Peacebuilding Operations. In: H. Langholtz/B. Kondoch/A. Wells (Hrsg.): International Peacekeeping: The Yearbook of International Peace Operations. Volume 11 Leiden, 203-226. Zur Publikation.
Quénivet, Noëlle (2006): 15 Jahre nach dem Zerfall der Sowjetunion: Gibt es noch nicht anerkannte Staaten? In: Archiv des Völkerrechts 44, 481-509. Zur Publikation.
Quénivet, Noëlle (2006): Promoting and abiding by the rule of law: The United Nations’ involvement in post-conflict justice’. In: G.-J. A. Knoops/R. Arnold (Hrsg.): Peace support operations and their legal implications. Ardsley, 35-66. Zur Publikation.
Fischer, Horst; Quénivet, Noëlle (2006): Post-Conflict Reconstruction: Nation- and/or State Building. Hrsg. von Horst Fischer und Noëlle Quénivet. Band 52 der Bochumer Schriften zum Friedenssicherungsrecht. Berliner Wissenschaftsverlag. Zur Publikation.
Heintze, Hans-Joachim (2006): Die Vereinten Nationen und der Wiederaufbau von Nachkriegsgesellschaften. In: Globale Probleme und Zukunftsaufgaben der Vereinten Nationen. Hrsg. von Sabine von Schorlemer. Sonderband 1 der Zeitschrift für Politik. Baden-Baden, 66-82. Zur Publikation.
Heintze, Hans-Joachim (2006): Völkerrechtliche Grundlagen des Rückkehrrechts von Balkan-Vertriebenen. In: Berliner Wissenschaftsverlag: AWR-Bulletin 1, 15-32. Zur Publikation.
Heintze, Hans-Joachim (2005): Territorial Autonomy and International Stability. In: Beyond a One-Dimensional State: An Emerging Right to Autonomy? Hrsg. von Z.A. Skurbaty. Martinus Nijhoff Publishers. Leiden, 47-62. Zur Publikation.
Heintze, Hans-Joachim (2005): Contradictory Principles in the Helsinki Final Act? In: OSCE Yearbook 2004. Baden-Baden: Nomos-Verlag, 289-316. Zur Publikation.
Zusammenfassung
Anhand aktueller, in ihrer Grundkonstellation aber unterschiedlicher Beispiele soll aufgezeigt werden, wie angesichts eines Wechsels der Herrschaftsgewalt, eines Bürgerkrieges, eines Machtvakuums, einer militärischen Intervention oder dem Zerfall von inneren Strukturen seitens der Staatengemeinschaft auf die Auflösung von Staatlichkeit reagiert werden kann (oder muss). Als Ziel wird dabei die Wiederherstellung von staatlichen Strukturen und einer Zivilgesellschaft angestrebt, d.h. es wird versucht, die territoriale Einheit unter Beachtung der Rule of Law, der Menschenrechte und Integration der unterschiedlichen religiösen und politischen Strömungen zu erhalten. Als aktuelle Beispiele dienen sowohl der Kosovo, indem bereits eine Treuhandverwaltung eingerichtet wurde, als auch der Irak, bei welchem noch offen ist, wie versucht werden soll, die größten der drei widerstreitenden Gruppen der Kurden, Sunniten und Schiiten zu integrieren. Aber auch am Beispiel Bosnien-Herzegowinas und Afghanistans lassen sich viele Problemstellungen, Unterschiede sowie Gemeinsamkeiten aufzeigen, die es möglicherweise in Zukunft erleichtern, in ähnlich gelagerten Fällen zur Staatlichkeit zurückzufinden.
Die Analyse soll auf den Methoden des Völkerrechts basieren, dessen originäres Subjekt der Staat ist. Der Zerfall von Staatlichkeit stellt daher gerade für das Völkerrecht eine enorme Herausforderung dar, da völkerrechtlich Normen nur in einem beschränkten Umfang anwendbar sind und vielfach die Einbindung von nichtstaatlichen Akteuren in das völkerrechtliche Regelungswerk zu hinterfragen ist. Die vier Fallstudien spiegeln diese Probleme in unterschiedlichem Maße wider und verdeutlichen, dass die Staatengemeinschaft bislang nur von Fall zu Fall auf akute Herausforderungen reagierte, ohne dass ein im Detail durchdachtes völkerrechtliches und umfassendes Handlungskonzept vorgelegen hätte. Gleichwohl musste die Staatengemeinschaft ihre Konfliktbearbeitungsmechanismen auf das völkerrechtliche Normensystem aufbauen, was aber in vielen politikwissenschaftlichen Analysen nicht zum Ausdruck kommt oder gar geleugnet wird. Dahinter stehen vielfach Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Völkerrechts.
Daher ist es Ziel des Projekts, die in der Völkerrechtswissenschaft bestehenden Lücken in der Erforschung der völkerrechtlichen Aspekte der Wiederherstellung von Staatlichkeit bezüglich der genannten Beispiele zu schließen. Im Ergebnis soll der Politik und Öffentlichkeit ein Forschungsergebnis präsentiert werden, das eine größere Rechtssicherheit bei der Entscheidung über zukünftige Beiträge der deutschen Außenpolitik in Situationen der Wiederherstellung von Staatlichkeit nach Konflikten ermöglicht. Da eine solche Politik auf den Vorgaben das Völkerrechts basieren muss, ist zu prüfen, inwieweit in bisherigen Fällen diese Vorgaben berücksichtigt wurden und/oder es zu Weiterentwicklungen des Völkerrechts gekommen ist, die zukünftig in die Entscheidungen einzubeziehen sind. Die Antwort auf die damit verbundenen Fragen wird dadurch erschwert, dass es bislang stets nur zu Fall-zu-Fall-Lösungen gekommen ist. Eben deshalb ist die völkerrechtliche Analyse der Fälle so bedeutsam, um die allgemeinen Kriterien herauszuarbeiten.
Ziel des Projektes ist es folglich, die durch die Praxis aufgeworfenen Fragen auf der Grundlage des geltenden Völkerrechts zu beantworten, oder deutlich zu machen, hinsichtlich welcher Probleme eine Fortentwicklung des Völkerrechts nötig oder bereits in Ansätzen zu erkennen ist. Dieses Ziel soll vermittels der Analyse bisheriger markanter Erfahrungen der Staatengemeinschaft erreicht werden. Ausgehend von den exemplarischen Fällen Afghanistan, Bosnien-Herzegowina, Irak und Kosovo, bei denen allesamt unterschiedliche Herangehensweisen der Staatengemeinschaft zu konstatieren sind, wird es erforderlich sein, andere Fälle und seine Bewältigung durch die Staatengemeinschaft in die Betrachtung einzubeziehen (insbesondere Somalia, Osttimor, Kambodscha und Namibia).